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18.01.2017

18.01.2017

OK, die BG-Verkehr (also die See-BG) hat mir auf meine Frage, ob denn ein so ausgefallenes Projekt wie meines wirklich unter gewerbliche Seefahrt fällt, leider mit Ja geantwortet. Schade eigentlich. Die ca. 2.500,00€ Mehrkosten im Jahr hätte ich dem Experiment und damit uns Allen gerne erspart.

Positiv überrascht hat mich die Art der Antwort:

…Sehr geehrter Herr Hadamovsky,

vielen Dank für Ihre Email und die Ausführungen zu Ihrem „Experiment Unbezahlbar“. Wir haben Ihre Schilderung mit großem Interesse gelesen.

Da Sie ihr Sportboot gewerbsmäßig nutzen möchten, benötigen Sie ein Sicherheitszeugnis. Dies ergibt sich aus § 14 S. 1 der See-Sportbootverordnung. Die Dienststelle Schiffssicherheit ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht ermächtigt, Ausnahmen zuzulassen.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Najad 360 wie von Ihnen beschrieben zu nutzen, nehmen wir Ihren Antrag auf Erteilung eines Sicherheitszeugnisses gern entgegen.

Wir wünschen Ihnen für Ihr Experiment weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Dienststelle Schiffssicherheit / Ship Safety Division…

Offensichtlich wurde meine Projektbeschreibung mit Interesse gelesen. Über die Wünsche für weiteren Erfolg freue ich mich natürlich sehr.

Bleibt noch die Frage, ob eine andere Dienststelle eine Ausnahme für mich erwirken könnte? Und welche wäre das?

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